Vertrauen

Der Notar als öffentliche Vertrauensperson

Notare werden vom Bundesminister für Justiz ernannt und sind daher öffentliche Vertrauenspersonen.

Notare sind befugt öffentliche Urkunden zu errichten und unterstützen die Gerichte als Gerichtskommissäre im Verlassenschaftsverfahren.

Beglaubigung

In unserer Notariatskanzlei erhalten Sie beglaubigte Abschriften Ihrer Urkunden.

Selbstverständlich kommen wir zum Zwecke von Besprechungen oder Unterschriftsbeglaubigungen falls erforderlich auch zu Ihnen ins Haus, ohne Ihnen dafür Mehrkosten in Rechnung zu stellen.

Gerichtskommissär in Grundbuchs- und Firmenbuchssachen

Wir haben die technischen Einrichtungen und durch eine direkte Vernetzung mit dem Grundbuch- und Firmenbuch der Gerichte die Möglichkeit, Ihnen sofort Österreichweit den aktuellen Stand der registrierten Unternehmen und deren vertretungsbefugter Organe sowie aller Liegenschaften, deren Eigentümer und deren Belastungen amtlich bestätigen zu können.