Der Notar ist über die von im verrichteten Dienst zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Verschwiegenheitspflicht erstreckt sich nicht nur auf alle Handlungen des Notars für seine Klienten sondern auch auf die Namen der Beteiligten.
Selbst über die Tatsache, dass eine Person den Notar aufgesucht hat, hat der Notar Verschwiegenheit zu wahren.