Als Beauftragter des Gerichtes (Gerichtskommissär) oder als Ihr Bevollmächtigter (Erbenmachthaber) führen wir das gesamte Verlassenschaftsverfahren durch.
Die Zwischenschaltung anderer Ämter oder von Rechtsanwälten im Rahmen der Anwaltspflicht ist dann in aller Regel nicht erforderlich und gewährleistet die kostengünstigste Abwicklung.
Wir beraten Sie gerne, wie Sie Ihren letzten Willen unter Abwägung aller Probleme innerhalb der Familie, insbesondere in Zusammenhang mit der Auszahlung von Pflichtteilen gestalten können und bieten Ihnen auch an, Ihre letztwillige Anordnung in unserer Kanzlei in einem Safe auf Ihre Lebensdauer zu verwahren, ohne dass für Sie extra Kosten in Rechnung gestellt werden.
Sie allein haben die Möglichkeit, jederzeit eine Änderung Ihres Testamentes vorzunehmen und nur Sie persönlich bekommen Einsicht in Ihr Testament und Auskunft über die Tatsache, dass überhaupt von Ihnen ein Testament in unserer Kanzlei hinterlegt ist. In Ihrem Ablebensfall wird das Bezirksgericht (der Gerichtskommissär) auf Anfrage automatisch vom Vorhandensein eines Testamentes verständigt.